Kanzlei Sebastian: Abmahnung des Samplers „Kontor House of House Vol.13“

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Abmahnung DigiRights Administration GmbH: „Kontor House of House Vol.13“

Wie bereits in der Abmahnung des House-Containers „Kontor House of House Vol.15“ verfolgt die Kanzlei Sebastian nun auch im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Urheberrechtsverstöße an deren Vorgänger „Kontor House of House Vol.13“.

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird zum Vorwurf gemacht, die  Titel des Samplers aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) von ihrem Internetanschluss heruntergeladen zu haben. Darüber hinaus seien die Songs erneut in dem Netzwerk zum Download bereitgestellt worden, indem sie erneut in jenes hochgeladen worden seien.

Hierdurch sieht Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt und erhebt aus diesem Ansprüche gegenüber den Abgemahnten. Diese belaufen sich auf die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 3.600,00 €. Diese Forderung ist, im Vergleich zu den in anderweitigen Abmahnverfahren geforderten Beträgen, auf den ersten Blick reichlich hoch bemessen. Allerdings basiert diese Summe auf dem Umstand, dass es sich insgesamt um 32 gegenständliche Titel handelt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Sebastian abgemahnt wurden?

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