Waldorf Frommer: Abmahnung der Musikalben „31 Minutes to Takeoff“ (Mike Posner) und „Congratulations“ (MGMT)

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „31 Minutes to Takeoff“ (Mike Posner)

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verfolgt einmal mehr urheberrechtliche Verstöße in Filesharing-Plattformen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Abmahnungsgegenstand ist dieses Mal das Album „31 Minutes to Takeoff“ des amerikanischen Sängers Mike Posner, das von den Empfängern der Abmahnschreiben aus einer p2p-Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte macht Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz aus der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Musikalbums, was in dem Bereitstellen zum Download zu sehen sein kann, gegenüber den Abgemahnten geltend. Die geforderte Summe beträgt insgesamt 956,00 €, die sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten beinhaltet.

Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Congratulations” (MGMT)

Darüber hinaus vertritt die Münchener Kanzlei die Sony Music Entertainment Germany GmbH in der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Musikalbum „Congratulations“ der Band MGMT. Auch dieses Album soll von den abgemahnten Inhabern des ermittelten Internetanschlusses in einer p2p-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und zum Download bereitgestellt worden sein.

Von den Abgemahnten wird der für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Betrag von 956,00 € sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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