Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes „Ein riskanter Plan“

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Ein riskanter Plan“

Wieder einmal hat die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an einem ihrer Filmwerke beauftragt. Gegenstand dieser Abmahnungen ist diesmal der Thriller „Ein riskanter Plan“.

Der 2012 angelaufene Film handelt von Nick Cassidy, der zu einer 25-jährigen Haftstrafe wegen des Raubes eines Diamanten verurteilt worden ist. Doch Cassidy hält sich für unschuldig und zieht schon bald die Aufmerksamkeit sämtlicher New Yorker auf sich.

Für unschuldig werden sich wohl auch einige Adressaten der Abmahnschreiben von Waldorf Frommer Rechtsanwälte halten. Doch die abmahnende Kanzlei erhebt den Vorwurf, dass die vermeintlichen Filesharer den Film in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben sollen. Dies soll dadurch geschehen sein, indem die Betroffenen den Film zunächst aus dem Netzwerk herunter- und dadurch auch erneut in jenes hochgeladen haben sollen. Spätestens durch den erneuten Upload liegt der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung vor.

Aus diesem macht die Münchener Kanzlei für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Abgemahnten geltend. Im Einzelnen wird die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 956,0 € verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

Mehr Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie hier.

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