Waldorf Frommer: Abmahnung des Films „Einmal ist keinmal“

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Einmal ist keinmal“

Für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte derzeit gegen Urheberrechtsverstöße an dem Film „Einmal ist keinmal“ vor.

Die romantische Komödie „Einmal ist keinmal“, die im April 2012 in den deutschen Kinos anlief, handelt von der nach einer Kündigung in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Stephanie Plum, gespielt von Katherine Heigl, die einen Job als Kautionsjägerin annimmt. Bereits ihr erster Auftrag bringt sie auf die Spur eines flüchtigen Polizisten, der einen Drogendealer ermordet haben soll.

Die Münchener Kanzlei wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, den Film aus einer Filesharing-Tauschbörse (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und in diesem Zusammenhang auch erneut in das Netzwerk hochgeladen zu haben. Hierdurch sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden, aus welchem die Kanzlei für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Ansprüche geltend macht.

Diese belaufen sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von Schadensersatz. Gefordert wird ein pauschaler Betrag von 956,00 €, der sich aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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