Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmwerkes „Blutzbrüdaz“

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Blutzbrüdaz“

Mit Abmahnungen des Filmes „Bultzbrüdaz“ wird die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einmal mehr für die Constantin Film Verleih GmbH im Zuge von urheberrechtlichen Abmahnungen tätig.

Die Musikkomödie, in welcher die Rapper Sido und B-Tight die Hauptrollen spielen, lief im Dezember 2011 in den deutschen Kinos an. „Blutzbrüdaz“ handelt von den aus Berlin stammenden Musikern Otis und Eddy, deren Freundschaft durch ihren unerwarteten Durchbruch im Musikbusiness auf eine harte Probe gestellt wird.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte legt den Betroffenen zur Last, den Film aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen  zu haben. Außerdem sei der Film anderen Nutzern erneut zum Download angeboten worden, indem er von den Abgemahnten entweder in das Netzwerk hochgeladen oder zum Download von der ihrer Festplatte freigegeben worden sein soll. In diesen Handlungen sieht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt.

Aus diesem macht die Kanzlei für die Constantin Film Verleih GmbH Ansprüche gegenüber den vermeintlichen Filesharern geltend. Diese umfassen neben der Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme zur sofortigen Beilegung des Verfahrens. Der zu entrichtende Betrag in Höhe von 956,00 € besteht aus 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadensersatz.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

 

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