Waldorf Frommer: Filesharing des Westlife-Albums „Greatest Hits“

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Greatest Hits“ (Westlife)

Das Label Sony Music Entertainment Germany GmbH hat die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in Filesharing-Tauschbörsen an dem Best-Of-Album „Greatest Hits“ der Boygroup Westlife beauftragt.

Die 1998 gegründete irirsche Band gilt mit über 43 Millionen verkauften Tonträgern als eine der erfolgreichsten Boygroups der Geschichte. Mit Hits wie „Uptown Girl“, „Flying Without Wings“ oder „You Raise Me Up“ landete die Band insgesamt 14 Mal auf Platz Eins der englischen Singlecharts.
Das den Abmahnungen zugrunde liegende Album „Greatest Hits“, das 2011 veröffentlicht wurde, ist mit der 2012 gestarteten Abschiedstour Teil des Abschiedes der irischen Boygroup.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, das Album aus einem p2p-Netzwerk (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) von ihrem Internetanschluss aus heruntergeladen und anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Das neuerliche Angebot zum Herunterladen erfüllt, so lautet der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer, spätestens den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung.

Aus diesem erhebt die Münchener Kanzlei für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Ansprüche gegenüber den Betroffenen. Diese belaufen sich auf Unterlassung in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie auf Schadensersatz. So wird die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 956,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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