Waldorf Frommer: Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an „Harry Potter“-Hörbüchern

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Abmahnung Random House GmbH

Für die Random House GmbH Verlagsgruppe geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an den Hörbüchern „Harry Potter und die Kammer des Schreckens“ sowie „Harry Potter und der Orden der Phönix“ vor.

Die Hörbücher, welche auf den Romanen der britischen Erfolgsautorin Joanne K. Rowling basieren, sind ungekürzte Lesungen der Fantasy-Romane. Die von Rufus Beck gelesenen Hörbücher wurden unter anderem mit der Platin-Schallplatte ausgezeichnet.

Die gegenständlichen Hörbücher sollen von den Adressaten der Abmahnschreiben nicht nur aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter-, sondern auch erneut in das P2P-Netzwerk hochgeladen worden sein. Hierdurch sind die Hörbücher anderen Usern der Plattform zum Download angeboten worden. Insgesamt sieht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in den gerügten Verstößen eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung.

Für die Random House GmbH erhebt die Münchener Kanzlei daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Im Einzelnen wird die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme gefordert. Diese beläuft sich auf die für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übliche Summe von 956,00 €, die sich aus 450,00 € Schadensersatz und 506,00 €Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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