Waldorf Frommer: Abmahnung des Hörbuch-Hits „Shades of Grey – Geheimes Verlangen“

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Shades of Grey – Geheimes Verlangen“

E.L. James gelang mit ihrer Romantrilogie „Shades of Grey“ ein Verkaufsschlager. Im Grunde dreht sich die gesamte Handlung um das Ausleben sexueller Neigungen, Bondage und Sadismus.
Die Literaturstudentin Anastasia Steele lernt bei einem Interview für die Unizeitung den Milliardär Christian Grey kennen, zu dem sie sich sofort hingezogen fühlt. Nach und nach beginnt dieser, Kontrolle über ihre Gefühlswelt zu erlangen, sodass sie letztlich seinen Fantasien und Neigungen stattgibt.

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Hörbuches des ersten Teils der Trilogie vor.

Von dem Internetanschluss der Empfänger der Abmahnschreiben aus soll das Hörbuch aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sein. Außerdem soll der gelesene erste Teil der „Shades of Grey“-Trilogie erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sein, wodurch anderen Nutzern die Möglichkeit gegeben wurde, ihrerseits das Hörbuch zu downloaden.

Aufgrund der gerügten Urheberrechtsverstöße macht die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 956,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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