Waldorf Frommer: Abmahnung der Alben „Happiness“ (Hurts) sowie „Juwel“ (Frida Gold)

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Happiness“ (Hurts)

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geht einmal mehr für die Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen Urheberrechtsverstöße vor. So rügt die Kanzlei in zahlreichen Abmahnschreiben Verstöße an dem Musikalbum „Happiness“ des britischen Pop-Duos Hurts.

Große Erfolge, nicht nur in England, sondern auch in den deutschen Charts, erzielten die Titel „Wonderful Life“ sowie „Stay“. Letztere wurde insbesondere als Titelmelodie des Til Schweiger-Films „Kokowääh“ zum Hit.

Den Empfängern der Abmahnungen wird vorgeworfen, das Album „Happiness“ aus einer der einschlägigen Filesharing-Plattformen (wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder Limewire) heruntergeladen und dabei wiederum anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert daher für ihre Mandantin die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die pauschale Zahlung eines Vergleichsbetrag von 956,00 €.

Abmahnung Frida GbR: „Juwel“ (Frida Gold)

Daneben vertritt die Münchener Kanzlei seit Kurzem auch die deutschsprachige Band Frida Gold in der Abmahnung von urheberrechtlichen Verstößen an den Rechten ihres Albums „Juwel“.

Auch in diesem Fall wird den Betroffenen Filesharing in einer p2p-Tauschbörse vorgehalten. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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