Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes „Lauras Stern und die Traummonster“

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Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Lauras Stern und die Traummonster“

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH verfolgt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einmal mehr Urheberrechtsverstöße. In den aktuellen Abmahnfällen ist der Film „Lauras Stern und die Traummonster“ gegenständlich.

„Lauras Stern“ ist eine Buchreihe von Klaus Baumgart, die von der siebenjährigen Laura handelt, welche einen verletzten Stern gefunden hat. Die Buchreihe ist zunächst als Serie verfilmt worden, bis 2004 der erste Kinderfilm in Anlehnung an die Reihe in die Kinos kam.
„Lauras Stern und die Traummonster“ ist bereits die vierte Verfilmung der erfolgreichen Buchserie und lief in 3D 2011 in Deutschland an.

Den Adressaten der Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird zur Last gelegt, den Streifen unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies sei dadurch geschehen, dass der Film von dem Internetanschluss der Abgemahnten aus einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und in diesem Zusammenhang auch erneut in die Tauschbörse hochgeladen worden sei.

Auf diese Verstöße gegen das Urheberrecht der Warner Bros. Entertainment GmbH stütz die Kanzlei Waldorf Frommer die gestellten Forderungen nach Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der für die Münchener Kanzlei typischen Vergleichssumme in Höhe von 956,00 € gefordert. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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