Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes „New Kids Nitro“

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „New Kids Nitro“

Wieder einmal verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH in Filesharing-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverstöße. Gegenständlich ist in  den aktuellen Abmahnfällen der Film „New Kids Nitro“.

Dieser Streifen ist die Fortsetzung des auf der niederländischen Serie „New Kids“ basierenden Kultfilmes „New Kids Turbo“, der im Jahre 2008 in den deutschen Kinos anlief.

Die Münchener Kanzlei legt den abgemahnten Inhabern des ermittelten Internetanschlusses, von welchem der Urheberrechtsverstoß begangen worden sein soll, zur Last, dass der Streifen von ihrem Anschluss aus einer p2p-Tauschbörse heruntergeladen bzw. in eine solche hochgeladen worden sein soll. Ermittelt worden sei der Anschluss durch die Zuordnung der beim Up- bzw. Download festgestellten IP-Adresse.

Durch das Hoch- bzw. Herunterladen des Filmwerks sei, so macht es die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geltend, der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden. Aufgrund dessen macht die Kanzlei für ihre Mandantin Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz gegenüber den Abgemahnten geltend.

Mithin wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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