Waldorf Frommer: Abmahnung des Albums „Only by the Night“ (Kings of Leon)

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „Only by the Night“ (Kings of Leon)

Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „Only by the Night“ der US-amerikanischen Rockband Kings of Leon. Die gerügten Verstöße sollen von den Abgemahnten in einer der einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.

 

„Only by the Night“ war das vierte Studioalbum der aus Tennessee stammenden Band und wurde im September 2008 veröffentlicht. Insbesondere die auf diesem Album erschienenen Songs „Sex on Fire“ sowie „Use Somebody“ sorgten auch als Single für Furore. „Use Somebody“ wurde ein großer Erfolg in den USA und kletterte bis auf Platz Vier der Billboard-Charts. Die Lieder wurden außerdem mit einem Grammy für den besten Song des Jahres prämiert.
Weltweit verkaufte sich das Album über 6 Millionen Mal, erreichte in den USA Platz Vier der Album-Charts und wurde in Großbritannien das dritt meist verkaufte Album des Jahres 2008.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, dass „Only by the Night“ (Kings of Leon) von ihrem Internetanschluss unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Dies sei dadurch geschehen, dass das Album zunächst aus einem P2P-Netzwerk (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen worden sei. Im Anschluss hieran sei „Only by the Night“ erneut in die Tauschbörse hochgeladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten worden.

Aufgrund der gerügten Verstöße erhebt die Münchener Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für ihre Mandantin. Im Einzelnen wird die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 956,00 € gefordert.    

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