Waldorf Frommer: Filesharing des Partyfilmes „Project X“ abgemahnt

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Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Project X“

Für die Warner Bros. Entertainment GmbH spricht die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einmal mehr urheberrechtliche Abmahnungen aus. Hintergrund derer ist die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Filmes „Project X“.

Thomas, der Hauptcharakter des Filmes, ist ein Versager. Um bei seinen Freunden beliebt zu werden, entschließt er sich, eine Party zu veranstalten. Diese jedoch gerät völlig außer Kontrolle.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vorgeworfen, den Streifen von ihrem Internetanschluss aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen zu haben. Spätestens in dem erneuten Upload von „Project X“ sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus diesem erhebt die Münchener Kanzlei Ansprüche für ihre Mandantin gegenüber den Betroffenen. Gefordert wird neben der Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer pauschalen, sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten umfassenden Vergleichssumme von 956,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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