Waldorf Frommer: Abmahnung des Filmes „Resident Evil: Retribution“

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Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: „Resident Evil: Retribution“

Die Constantin Film Verleih GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, Urheberrechtsverstöße an dem Science-Fiction-Film „Resident Evil: Retribution“ abzumahnen. Die gerügten Verstöße sollen durch Upload in ein Filesharing-Netzwerk begangen worden sein.

Der 3D-Film ist bereits der fünfte Teil der „Resident Evil“-Reihe, welche auf dem gleichnamigen Computerspiel basiert. Paul W.S. Anderson führte bei der Produktion des Filmes, in welchem Milla Jovovich, Michelle Rodriguez und Kevin Durand in den Hauptrollen agieren, Regie.
Nach „Resident Evil: Afterlife“ ist der gegenständliche Film bereits der zweite in 3D gedrehte Streifen der Serie.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wirft den Adressaten der Abmahnschreiben vor, dass „Resident Evil: Retribution“ von ihrem Internetanschluss in eine Filesharing-Tauschbörse (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen worden sein soll. Ein solcher Upload ist häufig Folge eines vorangegangenen Downloads des Streifens aus derselben Tauschbörse und stellt den Film anderen Nutzern zum Download zur Verfügung. Die Münchener Kanzlei sieht durch das Hochladen des Filmwerks den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung als erfüllt an.

Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung von „Resident Evil: Retribution“ macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz für ihre Mandantin geltend. Im Einzelnen verlangt sie die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten beinhaltenden Pauschalsumme von 956,00 €.   

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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