Waldorf Frommer: Abmahnung des Matthias Schweighöfer-Films „Rubbeldiekatz“

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Abmahnung Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH: „Rubbeldiekatz“

Matthias Schweighöfer, der seit dem Jahre 2010 nicht nur als Schauspieler, sondern auch als Regisseur seiner Filme durchstartet, spielt in der Travestie-Komödie einen Nachwuchsschauspieler, der auf der Suche nach dem Durchbruch als Frau verkleidet versucht, eine Rolle in einem NS-Film zu ergattern. Doch ausgerechnet dabei verliebt er sich in eine junge Kollegin. 

Zahlreichen Nutzern von Filesharing-Tauschbörsen ist das Lachen über die Komödie des derzeit wohl angesagten deutschen Schauspielers längst vergangen. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hat im Auftrag der Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk aufgenommen.

Sie wirft den Empfängern der Abmahnschreiben vor, dass diese „Rubbeldiekatz“ unerlaubt in Filesharing-Tauschbörse (wie BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) öffentlich zugänglich gemacht hätten. Eine derartige öffentliche Zugänglichmachung ist häufig in dem Upload des Filmes in ein P2P-Netzwerk zu sehen, was wiederum Folge eines vorherigen Download des Filmwerkes ist.

Aufgrund der von den Betroffenen begangenen Verstößen an dem Urheberrecht der Universal Pictures Film & Fernsehvertrieb GmbH macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Konkret wird von den Abgemahnten gefordert, dass diese die dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und eine pauschale, für die Münchener Kanzlei übliche, Vergleichssumme in Höhe von 956,00 € entrichten. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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