Waldorf Frommer: Abmahnungen der Filme „Sleepless Night – Nacht der Vergeltung“ und „Obsession – Tödliche Spiele“

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Abmahnung Tiberius Film GmbH & Co. KG: „Sleepless Night – Nacht der Vergeltung“

Die Tiberius Film GmbH & Co. KG hat die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einmal mehr mit der Wahrung ihrer Urheberrechte beauftragt, welche in Filesharing-Tauschbörsen von den Abgemahnten verletzt worden sein sollen.

Der Actionfilm erzählt die Geschichte von zwei Polizisten, die versuchen, maskiert einen Drogentransport zu überfallen. Letztlich erleidet einer von ihnen eine empfindliche Stichverletzung und auch die Beute ist alles andere als erstrebenswert. Schließlich handelt es sich um eine große Tasche Kokain, die einem berüchtigten Dorgenboss gehört, welcher sein Eigen um jeden Preis zurückhaben möchte.

Zwar möchte die Tiberius Film GmbH & Co. KG den von den Abgemahnten aus einem p2p-Netzwerk heruntergeladenen Film nicht zurück, was wohl auch nur schwerlich zu realisieren wäre, doch macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche im Namen ihrer Mandantin geltend. Begründet werden diese mit den von den Adressaten der Abmahnschreiben begangenen Urheberrechtsverstößen, namentlich dem Download des Filmes aus einer Filesharing-Plattform (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) sowie dem erneuten Upload des Streifens auf die Plattform.

Die geltend gemachten Ansprüche belaufen sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme von 956,00 €.

Abmahnung Tiberius Film GmbH & Co. KG: „Obsession – Tödliche Spiele“

Darüber hinaus mahnt die Münchener Kanzlei für ihre Mandantin auch noch Filesharing an dem Film „Obsession – Tödliche Spiele“ ab, welcher ebenfalls aus einer p2p-Tauschbörse heruntergeladen worden sein soll.

Auch in diesen Abmahnfällen verlangt die Kanzlei für die Tiberius Film GmbH & Co. KG von den Betroffenen die Unterzeichnung der dem Abmahnschreiben beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung des für die Kanzlei typischen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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