Waldorf Frommer: Filesharing des Albums „The Night Before“ (Hooverphonic) gerügt

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Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH: „The Night Before“ (Hooverphonic)

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Verfolgung von in P2P-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverstöße an dem Album „The Night Before“ (Hooverphonic) beauftragt.

Die belgische Trip-Hop Band Hooverphonic startete ihre Karriere 1996 mit dem Album „A New Stereophonic Sound Spectacular“, damals noch unter dem Bandnamen „Hoover“. Das Album „The Night Before“, welches Ende 2010 erschienen ist, ist schon das siebte Studioalbum der Band. Bereits im März 2010 wurde die gleichnamige Single auf der Band-Homepage veröffentlicht.

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird in jenen der Vorwurf gemacht, dass von dem auf sie zugelassenen Internetanschluss aus das Album „The Night Before“ (Hoover…) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Geschehen sei dies, indem „The Night Before“ zunächst aus einem Filesharing-Netzwerk (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend wiederum in die Tauschbörse hochgeladen worden sein soll. Durch den erneuten Upload des Musikwerks sei dieses in dem Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten worden.

Aufgrund der Verstöße gegen das Urheberrecht der Sony Music Entertainment Germany GmbH erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Abgemahnten. So werden diese aufgefordert, innerhalb einer knapp bemessenen Frist die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Des Weiteren soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 € entrichtet werden, welche sowohl die entstandenen Rechtanwaltskosten (506,00 €) sowie Schadensersatz (450,00 €) umfasst.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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