Waldorf Frommer: Abmahnung der „Twilight“-Saga

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Die „Twilight“-Saga der amerikanischen Autorin Stephanie Meyer sorgte nicht nur in Buchform für überwältigende Erfolge, sondern lockte die Menschen auch scharenweise in die Kinos. Darüber hinaus verkauften sich die DVDs der Verfilmungen prächtig.

 

Doch der Erfolg zieht auch negative Konsequenzen nach sich. So sind die „Twilight“-Filme beliebter Download-Gegenstand in Filesharing-Tauschbörsen. Gegen diese Urheberrechtsverletzungen geht seit geraumer Zeit die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft vor.

Gegenstand der Abmahnung sind unter anderem diese Filme der Saga:

„Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen“
„New Moon – Bis(s) zur Mittagsstunde“
„Eclipse- Bis(s) zum Morgenrot“

Den Empfängern der Abmahnschreiben wird vorgehalten, einen oder gleich mehrere Filme der Vampir-Saga aus einer Peer-to-Peer-Tauschbörse (z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anderen Nutzern wiederum zum Download angeboten zu haben. 

Aufgrund der gerügten Urheberrechtsverletzungen macht die Kanzlei gegenüber den Betroffenen Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche für die Rechteinhaberin geltend. Diese belaufen sich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie auf die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Dessen Höhe beläuft sich auf 956,00 €, sofern ein Urheberrechtsverstoß an einem Film vorliegt, bzw. auf 1.878,00 € bei Verstößen an mehreren Filmen. Diese Summe setzt sich aus 1.100,00 € Schadensersatz sowie 778,00 € Rechtsanwaltskosten zusammen.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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