Waldorf Frommer: Filesharing am Twilight-Saga-Ende „Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht 1“ abgemahnt

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht 1“

Der lange gespannt erwartete erste Teil des Endes der Twilight-Saga, „Breaking Dawn – Bis(s) zum Ende der Nacht 1“, war nicht nur in den Kinos weltweit ein großer Erfolg. Zwar erhielt die vorletzte Verfilmung der Vampir-Romane der amerikanischen Schriftstellerin Stephenie Meyer, welche mit dem Roman „Bis(s) zum Ende der Nacht“ nicht nur literarisch erfolgreich war, sondern auch die Twilight-Saga ins Leben rief.

Doch mit wachsendem Erfolg steigt auch die Nachfrage nach dem Film in Filesharing-Tauschbörsen. Dagegen wehrt sich nun die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft und beauftragte die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der Abmahnung der begangenen Urheberrechtsverstöße.

Die in den Peer-to-Peer-Netzwerken (wie z.B. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) begangenen Verstöße an den Rechten der Produktionsgesellschaft sollen zumeist durch Download des Streifens bzw. mit dem damit verbundenen Upload des Filmes in die Tauschbörse begangen worden sein. Dies erfüllt, so die Argumentation in den Abmahnschreiben, zumindest den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung.

Hieraus macht die Kanzlei Ansprüche gegenüber den Betroffenen geltend. Diese umfassen Unterlassungsansprüche und die Forderung nach Schadensersatz. Von den Abgemahnten wird die Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 956,00 € gefordert.   

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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