Waldorf Frommer: Urheberrechtsverstöße in Filesharing-Tauschbörsen abgemahnt

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Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „In meiner Mitte“ (Annett Louisan)

Die Kanzlei Waldorf Frommer, die schon seit geraumer Zeit die Sony Music Entertainment GmbH in Abmahnfällen vertritt, versendet wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße Abmahnungen. Konkret wird den Abgemahnten die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, in diesem Fall das Album „In meiner Mitte“ der Sängerin Annett Louisan, vorgeworfen. In der Abmahnung wird behauptet, dass das abgemahnte Werk von dem Internetanschluss des Betroffenen aus zum Download angeboten worden sei.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Gleichzeitig wird ein Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 € vorgeschlagen.

Abmahnung Sony Music Entertainment GmbH: „The Single Collection“ (Britney Spears)

Vergleichbar zu diesem Fall sind die Abmahnungen des Albums „The Single Collection“ von Britney Spears, welche die Kanzlei Waldorf Frommer aus demselben Anlass, nämlich der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, ausspricht. Diesmal soll der Abgemahnte allerdings das abgemahnte Werk in einer Internettauschbörse widerrechtlich heruntergeladen haben. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 956,00 €, zusammengesetzt aus 450,00 € Schadensersatz und 506,00 € Rechtsanwaltskosten, verlangt.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH: „Zweiohrküken“

Neben Abmahnungen für urheberrechtliche Vergehen an Musikwerken vertritt die Kanzlei weiterhin auch Rechteinhaber von Filmwerken. So wird beispielsweise Filesharing des Filmes „Zweiohrküken“ im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei abgemahnt. Von dem abgemahnten Anschlussinhabern wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von 956,00 € gefordert (450,00 € Schadensersatz und 506,00 € Rechtsanwaltskosten).

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft: „Jud Süss – Film ohne Gewissen“

Darüber hinaus vertritt die Kanzlei die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft in der rechtlichen Verfolgung von urheberrechtlichen Verstößen an dem Film „Jud Süss – Film ohne Gewissen“. In diesem Fall wird von den Betroffenen ebenfalls die obligatorische Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der pauschale Vergleichsbetrag von 956,0 € (450,00 € Schadensersatz und 506,00 € Rechtsanwaltskosten) verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden?

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