Waldorf Frommer: Abmahnung von Urheberrechtsverstößen an den Filmen „Midnight in Paris“ und „Der Biber“

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Abmahnung Tele München Fernseh GmbH: „Midnight in Paris“

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH geht die auf urheberrechtliche Abmahnungen spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Woody Allen Film „Midnight in Paris“ vor. Die romantische Filmkomödie des legendären Regisseurs Woody Allen, welcher 2011 in den Kinos anlief, feierte nicht nur bei den Filmfestspielen von Cannes einen großen Erfolg.

Den Empfängern der Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird vorgehalten, den Streifen aus einer p2p-Tauschbörse (wie u. a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder Limewire) heruntergeladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Aus diesem Vergehen, juristisch betrachtet stellt dies den Tatbestand einer unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachung dar, macht die Münchener Kanzlei für ihren Mandanten sowohl einen Anspruch auf Unterlassung als auch einen Anspruch auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Der zu zahlende Betrag beläuft sich im Regelfall auf 956,00 €.

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH: „Der Biber“

Weiterhin verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Tele München Fernseh GmbH urheberrechtliche Verstöße an dem Film „Der Biber“. Auch dieser soll von den abgemahnten Inhaber des ermittelten Internetanschlusses, von welchem der Verstoß begangen worden sein soll, aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen worden sein.

Weiterhin wird auch eine Unterlassungserklärung sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 956,00 € von den Abgemahnten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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