Rasch: Abmahnung des Albums „Die Liebe bleibt“ (Semino Rossi)

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Abmahnung Universal Music GmbH: „Die Liebe bleibt“ (Semino Rossi)

Das Plattenlabel Universal Music GmbH hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit beauftragt, für sie gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Die Liebe bleibt“ des Schlager-Stars Semino Rossi vorzugehen. Das Musikwerk soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

 

Der argentinisch-italienische Schlagersänger verkauft seit Jahren hunderttausende Alben und füllt die großen Hallen während seiner Tourneen. Mit dem Album „Die Liebe bleibt“ erreichte Semino Rossi 2009 Platz Eins der österreichischen Album-Charts, stieg in Deutschland bis auf Platz Zwei und erreichte in der Schweiz immerhin Platz Sechs.

Die Empfänger der Abmahnschreiben sollen das Album des Schlager-Stars in einer Filesharing-Tauschbörse (u.a. BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zunächst sei das Album von dem Internetanschluss der Betroffenen aus dem Netzwerk herunter- und anschließend erneut in jenes hochgeladen worden. Zudem stelle der erneute Upload auch ein Download-Angebot an die übrigen Nutzer der Tauschbörse dar. Insgesamt sieht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte in den dargelegten Verstößen den Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung verwirklicht.

Für die Universal Music GmbH erhebt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gegenüber den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Im Einzelnen sollen die Betroffenen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € zahlen.   

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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