Rasch: Urheberrechtsverstöße am Album „The Lateness of the Hour“ (Alex Clare)

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Abmahnung Universal Music GmbH: „The Lateness of the Hour“ (Alex Clare)

Einmal mehr geht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an dem Erfolgsalbum „The Lateness of the Hour“ des Londoner Sängers Alex Clare vor. Die gerügten Verstöße seien von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse begangen worden.

 

Alex Clare veröffentlichte das gegenständliche Album bereits im Juli 2011, der endgültige Durchbruch gelang ihm allerdings erst ein Jahr später. So stieg die Single „Too Close“ 2012 bis auf Platz Eins der iTunes-Charts und erreichte insbesondere durch die Werbung für den „Windows Internet Explorer 9“ große Popularität. Erst hiernach erreichte die Single und „The Lateness of the Hour“ die amerikanischen Charts. Auch die dritte Singleauskopplung „Treading Water“ stieg mit einer hohen Platzierung in die Single-Charts ein.

Die Adressaten der Abmahnschreiben der Hamburger Kanzlei sollen das Album des Singer/Songwriter von ihrem Internetanschluss aus in ein P2P-Netzwerk (BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) hochgeladen haben. Zuvor sei „The Lateness of the Hour“ bereits aus ebenjener Tauschbörse heruntergeladen worden. Durch den Upload des Albums, so stellt die Kanzlei Rasch  Rechtsanwälte dar, sei dieses nicht nur anderen Nutzern des Netzwerkes zum Download angeboten, sondern auch der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus diesem Grund erhebt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für ihre Mandantin gegenüber den Abgemahnten. Im Einzelnen belaufen sich die Forderungen auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einer Vergleichszahlung in Höhe von 956,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt worden sind?

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