Rasch: Abmahnung des Herbert Grönemeyer-Albums „Schiffsverkehr“

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Abmahnung EMI Music Germany GmbH & Co. KG: „Schiffsverkehr” (Herbert Grönemeyer)

Herbert Grönemeyer ist wohl einer der bedeutendsten deutschsprachigen Sänger überhaupt. „Schiffsverkehr“, das 2011 erschien, ist das bereits dreizehnte Album des Sängers, Schauspielers und Produzenten. Das Album stürmte in Deutschland, Österreich und der Schweiz unmittelbar auf Platz Eins der Album-Charts und verweilte dort eine geraume Zeit. Auch die zuvor veröffentlichte Single „Schiffsverkehr“ schaffte in Deutschland den Sprung in die Top Ten der Single-Charts.

Derzeit verfolgt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an „Schiffsverkehr“. Sie legt den Betroffenen in ihren Abmahnungen zur Last, das Musikwerk aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen zu haben. Anschließend sei das Album von dem gleichen Internetanschluss aus erneut in die Tauschbörse hochgeladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten worden. Durch die aufgeführten Verstöße an dem Urheberrecht der EMI Music Germany GmbH & Co. KG sei der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt worden.

Aus diesem Grunde macht die Hamburger Kanzlei für ihre Mandantin Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber den Abgemahnten geltend. Im Einzelnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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