Rasch: Abmahnung des Lena-Albums „Stardust“

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Abmahnung Universal Music GmbH: „Stardust“ (Lena)

Die Universal Music GmbH hat die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem aktuellen Album der Sängerin Lena, „Stardust“, beauftragt. Die gerügten Verstöße sollen von den Betroffenen in den einschlägigen P2P-Netzwerken begangen worden sein.

 

Lena Mayer-Landrut gewann 2010 mit dem Titel „Satellite“ den Eurovision Song Contest und sorgte damit für eine nicht für möglich gehaltene Sensation. Nun, zwei Jahre nach ihrem großen Triumph, hat sie bereits ihr drittes Studioalbum veröffentlicht. Am 12. Oktober 2012 erschien das Album „Stardust“ in Deutschland und stieg bis auf Platz Zwei der Album-Charts. Im Gegensatz zu ihren vorherigen Alben wirkte Lena nicht nur als Sängerin, sondern auch als Komponistin und Texterin bei der Erstellung der Platte mit.

Den Adressaten der Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wird vorgeworfen, „Stardust“ von ihrem Internetanschluss aus unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies sei dadurch geschehen, dass das Album zunächst aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BearShare, BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) herunter- und anschließend erneut auf die Plattform hochgeladen worden sei.

Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Albums erhebt die Hamburger Kanzlei für das Label Universal Music GmbH Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegenüber den Betroffenen. Im Einzelnen werden diese aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen.

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