Abmahnung Universal Music GmbH: „Hallo Welt“ (Max Herre)
Max Herre ist derzeit äußerst angesagt. Nicht nur sein aktuelles Album „Hallo Welt“ verkauft sich prächtig, auch in den Filesharing-Tauschbörsen steht das Werk hoch im Kurs. Hiergegen vorzugehen hat die Universal Music GmbH die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte beauftragt.
Der Stuttgarter Sänger veröffentlichte mit „Hallo Welt“ bereits sein drittes Studioalbum, welches auch direkt auf Platz Eins der deutschen Album-Charts einstieg. Bereits vorab hatte Max Herre die gemeinsam mit dem Sänger Philipp Poisel produzierte Single „Wolke 7“ als ersten Song des Albums veröffentlicht. Außerdem arbeitete er für das „Hallo Welt“ mit den Rappern Cro und Samy Deluxe zusammen.
Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgeworfen, dass „Hallo Welt“ von ihrem Internetanschluss aus aus einer Filesharing-Tauschbörse (zB BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa, Limewire) heruntergeladen und anschließend erneut in das Netzwerk hochgeladen worden sei. Begründet wird dieser Vorwurf mit der dem Internetanschluss zugeordneten IP-Adresse, die in dem P2P-Netzwerk hinterlassen worden ist.
Die Nutzer sollen, spätestens durch den erneuten Upload des Albums, dieses unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben.
Aufgrund der gerügten Verstöße gegen das Urheberrecht der Universal Music GmbH erhebt die Hamburger Kanzlei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Konkret fordert sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer pauschalen Abgeltungssumme in Höhe von 1.200,00 €.