Rasch: Abmahnung des Musikalbums „Loud“ (Rihanna)

(0 Bewertungen, durchschnittlich 0 von 5)

Abmahnung Universal Music GmbH: „Loud“ (Rihanna)

Im Auftrag der Universal Music GmbH geht die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum „Loud“ der Sängerin Rihanna vor.

Das Album, welches im November 2010 veröffentlicht wurde, ist das bereits fünfte der erfolgreichen R&B Sängerin. Insgesamt verkaufte sie mehr als 30 Millionen Alben und über 100 Millionen Singles weltweit. Auf dem Album sind ihre Hits „S&M“, „Only Girl (in the World)“ oder auch „California Kind Bed“ enthalten, die jeweils auch große Erfolge in den Single-Charts feierten.

Die Kanzlei Rasch rügt in ihren Abmahnschreiben, dass deren Empfänger das Album „Loud“ von Rihanna aus einer Filesharing-Plattform (beispielsweise BitTorrent, eDonkey, Emule, kazaa oder Limewire) heruntergeladen und wiederum zum Download bereitgestellt haben sollen. Mithin wäre der Tatbestand der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung erfüllt, woraus die Hamburger Kanzlei auch Forderungen an die vermeintlichen Filesharer stellt.
So wird neben der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung verlangt, dass ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 € von den Abgemahnten entrichtet wird. Dieser Betrag enthält neben Schadensersatz auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

Sofort-Hilfe bei Abmahnung

Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Filesharing, Streaming & illegale Downloads. Holen Sie sich jetzt Ihre kostenfreie Erstberatung.

Kostenlose Hotline:

0221 / 4006755-77

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung abwehren