Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung „German TOP 100 Single Charts vom 25.07.2011“

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Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte geht im Auftrag der Universal Music GmbH gegen Urheberrechtsverstöße an diversen Titeln des Chartcontainers vor. Betroffen sind unter anderem „The Edge of Glory“ (Lady Gaga), „Only Girl“ (Rihanna), “San Francisco” (Cascada), “Pures Gold” (Norman Langen) sowie “The Bomb” (Pigeon John).
Den abgemahnten Internetanschlussinhabern wird vorgeworfen, an einem oder mehreren jener Titel Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen begangen zu haben.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert in dem Abmahnungsschreiben für die Universal Music GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vergleichszahlung in Höhe von 1.200 €.

Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen haben

Besondere Vorsicht ist bei der Unterlassungserklärung zu wahren. Da es sich bei der „German TOP 100 Single Charts vom 25.07.2011“ um einen Chartcontainer mit einhundert Titeln handelt, kann ein Schuldeingeständnis weitreichende Folgen haben. Insbesondere könnten weitere Schadensersatzansprüche gegen den Unterzeichner geltend gemacht werden.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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