Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung „Back To Black“ (Amy Winehouse) und „Pures Gold“ (Norman Langen)

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Abmahnung Universal Music Entertainment GmbH: „Back To Black” (Amy Winehouse)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Namen der Universal Music Entertainment GmbH derzeit zahlreiche Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Album „Back To Black“ der im Sommer 2011 verstorbenen Künstlerin Amy Winehouse. Besonders nach deren tragischen Tod erweckte das Album großes Interesse, was sich auch auf die Downloads in den einschlägigen Filesharing-Plattformen widerspiegelte.

Den abgemahnten Besitzern des durch eine Anti-Piracy-Agentur ermittelten Internetanschlusses wird zur Last gelegt, das Album aus einer p2p-Tauschbörse (wie unter anderem Emule, eDonkey, Limewire oder BitTorrent) heruntergeladen zu haben.
Aufgrund des Verstoßes gegen die Urheberrechte macht die Kanzlei einen Anspruch auf Unterlassung sowie auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatz geltend.
Die Gesamtsumme beläuft sich dabei auf 1.200,00 €.

Abmahnung Universal Music Entertainment GmbH: „Pures Gold“ (Norman Langen)

Darüber hinaus verfolgt die Hamburger Kanzlei Verstöße an den Rechten des Albums „Pures Gold“ des Nachwuchsschlagersängers Norman Langen. Auch in diesem Fall sollen die abgemahnten Filesharer das besagte Album in einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen haben. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert wiederum eine Unterlassungserklärung sowie den für die Kanzlei typischen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 €.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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