Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung „Die Suche geht weiter“ (Rosenstolz) und „Mit Haut und Haar“ (Jennifer Rostock)

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Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: „Die Suche geht weiter“ (Rosenstolz)

Im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH geht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gegen Verstöße an dem Urheberrecht des Albums „Die Suche geht weiter“ des deutschen Popduos Rosenstolz vor. Das Album, das im September 2008 veröffentlicht worden ist, ist bereits das elfte der Künstlerin AnNa R. und Songwriter und Sänger Peter Plate.

Im Abmahnschreiben wird den abgemahnten Internetanschlussinhabern vorgehalten, das Album aus einer p2p-Tauschbörse (wie z.B. Emule, eDonkey, BitTorrent oder Limewire) heruntergeladen zu haben. Durch den mit dem Download verbundenen Upload des Albums sollen die Filesharer das Album widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Aus diesem Grund wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Vergleichsbetrag verlangt. Dieser liegt, wie für die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte üblich, bei 1.200,00 €.

Abmahnung Warner Music Group Germany Holding GmbH: „Mit Haut und Haar“ (Jennifer Rostock)

Des Weiteren rügt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Warner Music Group Germany Holding GmbH Verstöße an dem Album „Mit Haut und Haar“ der deutschen Künstlerin Jennifer Rostock.

Auch in diesem Fall wird den Betroffenen eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung vorgeworfen, welche durch einen Upload in eine Filesharing-Tauschbörse begangen wurde.

Von der Hamburger Kanzlei wird eine Unterlassungserklärung sowie der übliche Pauschalbetrag von 1.200,00 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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