Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung für die Universal Music GmbH

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Im Auftrag der Universal Music GmbH verfolgt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte derzeit Urheberrechtsverstöße an zahlreichen Musiktiteln. In den Abmahnungen wird den betroffenen Inhabern der ermittelten IP-Adresse vorgeworfen, sie hätten die Lieder widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Dies soll durch den Download der Songs in einer Filesharing-Plattform und den damit verbundenen Upload geschehen sein.

Abmahnung Universal Music GmbH: diverse Interpreten

Gerügt werden derzeit Verstöße unter anderem an folgenden Liedern:

„Nur in meinem Kopf“ – Andreas Bourani
„San Francisco“ – Cascada
„Born This Way“ – Lady Gaga
„The Edge of Glory“ – Lady Gaga
„You and Me (In my Pocket)“ – Milow
„S&M“ – Rihanna
„California King Bed“ – Rihanna
„Don’t Stop The Party“ – The Black Eyed Peas

Von den abgemahnten Filesharern verlangt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für ihre Mandantin eine Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200,00 €, welcher sowohl Rechtsanwaltskosten als auch Schadensersatz beinhaltet. 

Was können Sie tun, wenn Sie von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte abgemahnt wurden?

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