Abmahnung Kanzlei Rasch: Universal Music GmbH

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Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt die Universal Music GmbH schon seit geraumer Zeit in der Abmahnung zahlreicher Urheberrechtsverstöße an Songs der Rechteinhaberin.

Abmahnung Universal Music GmbH: „The Time (Dirty Bit)“ (The Black Eyed Peas), „Just can’t get enough“ (The Black Eyed Peas)

Im Auftrag der Universal Music GmbH geht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gegen vermeintliche Urheberrechtsverstöße, die im Besonderen in Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein sollen, vor. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die Lieder aus einem p2p-Netzwerk herunter- und somit wieder hochgeladen zu haben.

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1200,00 € zu zahlen.

Abmahnung Universal Music GmbH: „S&M“ (Rihanna), „Only Girl (In The World)” (Rihanna)

Darüber hinaus mahnt die Kanzlei weitere Verstöße gegen das Urheberrecht der Universal Music GmbH ab. Auch die Lieder der Künstlerin Rihanna sollen von den gerügten Internetanschlussinhabern durch Herunterladen aus einem Filesharing-Netzwerk widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Wiederum wird eine Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag von 1200,00 € gefordert.

Abmahnung Universal Music GmbH: „Born this way“ (Lady Gaga)

Auch an dem aktuellen Titel der Künstlerin Lady Gaga hält die Universal Music GmbH die Nutzungsrechte. Daher lässt sie konsequent Urheberrechtsverstöße gegen Missbrauch des Liedes abmahnen. Wieder sollen die Abgemahnten vornehmlich in Filesharing-Tauschbörsen das Lied heruntergeladen haben.
Genau wie in den oben angeführten Fällen wird auch in dieser Abmahnung eine Unterlassungserklärung und ein Pauschalbetrag in Höhe von 1200,00 € verlangt.
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