Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Rasch: Was Sie tun können, wenn es Sie erwischt hat

Die Kanzlei „Rasch Rechtsanwälte“ ist eine der bekanntesten „Abmahnkanzleien“ im Bereich Verletzung von Urheberrechten, Tauschbörsen und Filesharing. Die Anwälte der Kanzlei Rasch sind seit dem Jahr 2003 auf dem Gebiet der Urheberrechtsverfolgung tätig. Die Kanzlei hat Ihren Sitz in Hamburg: Rasch Rechtsanwälte An der Alster 6 20099 Hamburg; Telefon 040 - 2442970; Fax: 040 - 24429720 Internet: www.raschlegal.de

Filesharing-Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte: wie es dazu kommt

Der Vorwurf der Abmahnung lautet auf das nicht genehmigte Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke zum Download, auch als Filesharing bekannt. Die Kanzlei Rasch vertrat bisher keine Unbekannten: Größen wie Universal Music, Emi Music und die Warner Music Group befanden sich unter den Rechteinhabern. Dementsprechend zählen Singles und Alben bekannter nationaler sowie internationaler Künstler wie Herbert Grönemeyer, Amy Winehouse oder Lady Gaga nicht nur zu den beliebtesten Chartstürmern, sondern sind auch häufig Gegenstand der Abmahnvorwürfe, welche  die Anwälte für die eben aufgeführten Rechetinhaber erheben.

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Doch wie kommt es nun zur Abmahnung der Rasch Anwälte? Spezialisierte Unternehmen wie die „proMedia, Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH“, Geschäftsführer Clemens Rasch, durchforsten das Internet nach derartigen Verstößen. Die Firma proMedia ist nach eigenen Angaben auf die Ermittlung und Beweisführung in Sachen Urheberrechtsverletzungen und Internet-Piraterie spezialisiert. Konkret bedeutet das, dass gängige Tauschbörsen und Filehoster überwacht werden – das soll 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag geschehen um möglichst viele Verletzungen von Urheberrecht aufzudecken.

Im Auftrag der Klienten wird dann die Löschung illegal angebotener Dateien veranlasst und die Verantwortlichen werden identifiziert. Dies gelingt über die übermittelte IP-Adresse. Welcher Anschlussinhaber sich dahinter verbirgt, wird über den jeweiligen Provider in Kenntnis gebracht. Viele Betroffene gerieten als Uploader völlig unerwartet ins Fadenkreuz der Abmahnanwälte. Teilweise müssen nicht einmal bewusst komplette Stücke hochgeladen und anderen Downloadern zur Verfügung gestellt worden sein. Oft ist ihnen einfach nicht bewusst, dass bei der Nutzung weit verbreiteter Systeme wie eMule, eDonkey oder BitTorrent schon während eines Downloads automatisch ein Teil des Stückes auch von ihrem Anschluss aus hochgeladen und somit angeboten wird.

Das dann folgende Schreiben der Anwälte von Rasch soll natürlich nicht folgenlos bleiben. Stattdessen sind mit der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Rasch allerhand ungemütliche Forderungen verknüpft:

•    Beseitigung der angebotenen Dateien
•    zukünftige Unterlassung
•    Abmahngebühren
•    Schadensersatzansprüche

Jetzt heißt es erstmal einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen vorzugehen. Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung Filesharing

Was wird abgemahnt?

Die Rechtsanwälte von Rasch mahnen Rechtverstöße im Bereich Filesharing, Tauschbörsen und peer-to-peer-Netzwerken ab. Die Kanzlei verschickt Abmahnungen für das Anbieten von Inhalten über das Internet (der Upload), nicht hingegen das bloße Downloaden. Abgemahnt werden dann die Anschlussinhaber, unabhängig davon, ob sie selbst oder andere Personen (Ehepartner, Kinder, Freude, Nachbarn) die Rechtsverletzung begangen haben.

Ermittlungen von Rechtsverletzungen: pro Media

Die IP-Adressen der Anschlussinhaber werden geloggt. Über Auskunftsansprüche werden dann über die Internet-Provider wie die Deutsche Telekom Name und Anschrift der Anschlussinhaber ermittelt. Die Kanzlei Rasch bedient sich bei der Ermittlung der Rechtsverletzungen der Firma proMedia zum Schutz geistigen Eigentums mbH. Geschäftsführer der proMedia ist Clemens Rasch, der Gründer und Namensgeber der Rasch Rechtsanwaltgesellschaft.

Obacht bei Abmahn- und Lizenzgebühren

Bemerkenswert im konkreten Zusammenhang mit den Abmahngebühren von Rasch ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.11.2011 (AZ I-20 W 132/11). Demnach müssen Abmahnungen Mindesanforderungen erfüllen, um rechtswirksam Abmahnkosten mit sich ziehen zu können. Im Falle der Rasch Anwälte war das nach Ansicht des Gerichts bisher nicht immer gegeben. So wurde zum Beispiel nicht hinreichend dargelegt, welche Urheberrechtsverstöße im Detail begangen sein sollen. Zu pauschal waren die Vorwürfe der Kanzlei in den Augen des Gerichts, das mache die Abmahnung zu einer „völlig unbrauchbaren anwaltlichen Dienstleistung“. Der reine Vorwurf, eine bestimmte Anzahl an Audiodateien (im vorliegenden Fall 304 an der Zahl) zum Download angeboten zu haben, genüge demnach nicht. Denn dahinter müssten sich nicht zwangsläufig geschützte Werke verbergen, es könnte sich ebenso um eigene Titel oder solche mit Verbreitungsgenehmigung handeln. Erforderlich ist folglich die genaue Benennung der Werke, die illegal zum Herunterladen angeboten worden sein sollen und nicht nur die Höhe der Dateianzahl im ersten Kontakt aufzuführen.

Lichtblick: Selbst wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die verlangten Abmahngebühren mit einer Zahlung beglichen wurden, können sie laut OLG Düsseldorf rückerstattet werden, sofern eine mangelhafte anwaltliche Dienstleistung der abmahnenden Rechtsanwaltsgesellschaft vorliegt.

Auch in puncto Schadensersatz ist die Forderung der Anwaltskanzlei Rasch nicht immer durchsetzbar. Solch eine Entschädigung kann ausschließlich gegen den gerichtet werden, der den Schaden auch tatsächlich schuldhaft verursacht hat. Das muss aber nicht unbedingt auch der Anschlussinhaber sein, dessen IP-Adresse vorliegt. Auch müsste diesem erst einmal nachgewiesen werden, dass ein schuldhaftes Handeln vorliegt, was sich in der Praxis oftmals schwierig gestaltet. Doch auch, wenn eine Schuldhaftigkeit eindeutig vorliegen sollte, empfiehlt sich eine weitergehende anwaltliche Prüfung bevor sie eine Zahlung in der geforderten Höhe vornehmen. Nicht immer sind die Summen, die als Schadensersatz verlangt werden, auch rechtlich durchsetzbar.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Filesharing-Abmahnung abwehren.

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Unterlassungserkärung nicht vorschnell unterzeichnen

Der Abmahnung beigefügt ist zudem eine Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte versichert hierauf durch seine Unterschrift, die vorgeworfene Tat in Zukunft nicht mehr zu begehen. Das klingt für den Laien soweit wenig bedenklich, schließlich plant er doch ohnehin nicht, in Zukunft gegen die Rechte Dritter zu verstoßen. Viele Abgemahnte unterschreiben die Unterlassungserklärung daher unbedacht und gehen davon aus, nun endgültig ihre Ruhe zu haben. Die Krux an der Sache: Mit dem Unterschreiben dieser Unterlassungserklärung ist die Angelegenheit nicht unbedingt vom Tisch, womöglich zieht das Ganze hierdurch erstrecht große Kreise.

Mit der Abgabe der mitgesandten Unterlassungserklärung geht ein Schuldanerkenntnis einher, die sich später noch immer zu Ungunsten des Abgemahnten auswirken kann. Auch sind die Bedingungen in der vorformulierten Unterlassungserklärung meist alles andere als vorteilhaft für den Abgemahnten. Hohe Vertragsstrafen oder auch die Übernahme von Anwaltsgebühren sind darin enthalten, ohne dass dies verpflichtender Bestandteil einer Unterlassungserklärung wäre. Ärger und weitere Kosten überschreiten dann schnell das, was bei Erhalt der eigentlichen Abmahnung befürchtet wurde. Das kann bis hin zum finanziellen Ruin führen, der jedoch vermeidbar ist.

Das alles gilt auch dann, wenn die Vorwürfe gegen den Betroffenen Ihre Richtigkeit haben. Niemand ist verpflichtet, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Es lohnt sich in jedem Falle, einen Anwalt zwecks Prüfung zu konsultieren und eventuell eine so genannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ aufsetzen zu lassen. Diese muss unbedingt speziell auf den jeweils vorgeworfenen Sachverhalt angepasst sein. Es ist daher nicht ratsam, Vordrucke aus dem Internet für die eigenen Belange zu verwenden. Möglicherweise kommt Ihr Anwalt nach eingehender Überprüfung auch zum Schluss, dass überhaupt keine Unterlassungserklärung geschuldet wird. Dies sollte jedoch nicht eigenmächtig entschieden werden.

Gründlich prüfen und fristgerecht reagieren

Zunächst sollten Betroffene resümieren, ob die Vorwürfe möglicherweise nicht ganz an den Haaren herbeigezogen sind. Doch auch, wenn dem nicht so sein sollte, ist eine anwaltliche Beratung ratsam. Viele Klauseln könnten unwirksam und nachteiliger sein, als wirklich nötig.

Auch wer eine Abmahnung erhalten hat, sich aber keiner Schuld bewusst ist, sollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen, sondern einen Anwalt zu Rate ziehen. Dies sollte unbedingt innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen, welche teilweise recht knapp bemessen sind und nur wenige Tage betragen. Kurzschlussreaktionen wären allerdings kontraproduktiv. Von daher sind auch persönliche Telefonanrufe bei der Kanzlei Rasch, bei denen Betroffene sich womöglich zu weit aus dem Fenster lehnen, nicht empfehlenswert.

Ruhe bewahren – aber unbedingt handeln!

Es gibt durchaus Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen dubioser Firmen, die getrost und auf direktem Wege in den Papierkorb wandern dürfen. Dazu gehört die Abmahnung wegen Filesharing besagter Kanzlei Rasch allerdings nicht! Sie sollten sie auf keinen Fall ignorieren, denn zum gewünschten Frieden führt das vermutlich nicht. Betroffene berichten, den Fall bereits als ausgestanden betrachtet zu haben, als doch noch weitere Schritte eingeleitet wurden. Selbst nach Jahren zurückliegenden Abmahnungen haben sie noch einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt bekommen. Teilweise flatterten die Zustellungen noch kurz vor Jahresende in den Briefkasten, womöglich um eine Verjährung der Forderungen abzufangen, die sonst nach 3 Jahren eintreten würde. Sie sollten weder vorschnell die Verletzung von Urheberrecht mittels Unterlassungserklärung eingestehen, noch sofort die geforderte Summe zahlen. Anwaltlicher Beistand und kompetente Beratung sind der empfehlenswerte Weg, um bei Kontakt mit einer solchen Rechtsanwaltgesellschaft reagieren zu können.

Brauche ich jetzt einen Anwalt?

Grundsätzlich steht es jedem frei, sich selbst zu verteidigen. Aufgrund der Komplexität des Urheberrechts empfiehlt es sich für Laien aber nicht, selbst Hand anzulegen. Ein kompetenter Jurist kann Ihnen dabei helfen, die formale und inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung zu überprüfen. Zudem kann er Ihnen die Chancen und Aussichten aufzeigen, die Sie als betroffener Anschlussinhaber voraussichtlich haben werden. Auch weitere Schritte und Reaktionen sollten nicht unbedacht erfolgen, denn oft sind es gerade juristische Feinheiten, auf die es zu achten gilt.

Mandanten der Kanzlei Rasch

Zu den Mandanten der Kanzlei gehören die größten deutschen Musikkonzerne:

Universal Music GmbH

Stralauer Allee 1
10245 Berlin
Geschäftsführer Frank Briegmann

Künstler u.a.:

Warner Music Group Germany Holding GmbH

Alter Wandrahm 14
20457 Hamburg

Geschäftsführer: Bernd Dopp (Chairman & CEO Central & Eastern Europe)

Künstler u.a.:

  • Green Day
  • Udo Lindenberg
  • Jay- Z
  • Bruno Mars

EMI Music Germany GmbH & Co. KG

v.d.d. EMI Recorded Music GmbH
Vogelsanger Straße 321
50827 Köln

Geschäftsführer: Wolfgang Hanebrink, David Kassler

Künstler u.a.:

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Weitere bekannte Abmahnfälle & Mandanten der Kanzlei Rasch:

Rasch: Abmahnung des Albums „Die Liebe bleibt“ (Semino Rossi)

Das Plattenlabel Universal Music GmbH hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte damit beauftragt, für sie gegen Urheberrechtsverstöße an dem Album „Die Liebe bleibt“ des Schlager-Stars Semino Rossi vorzugehen. Das Musikwerk soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse zum Download angeboten worden sein.

Rasch: Abmahnung des Albums „This Is War“ (30 Seconds To Mars)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist von dem Plattenlabel EMI Music Germany GmbH & Co. KG beauftragt worden, Urheberrechtsverstößen an dem Album „This Is War“ (30 Seconds To Mars) nachzugehen. Die gerügten Verstöße sollen in den einschlägigen Filesharing-Tauschbörsen begangen worden sein.

Rasch: Abmahnung des Albums „Teenage Dream“ (Katy Perry)

Für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG verfolgt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße an dem Erfolgsalbum „Teenage Dream“ der Sängerin Katy Perry. Das Album soll von den Abgemahnten in einer Filesharing-Tauschbörse unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Rasch: Abmahnung des Lena-Albums „Stardust“

Die Universal Music GmbH hat die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen an dem aktuellen Album der Sängerin Lena, „Stardust“, beauftragt. Die gerügten Verstöße sollen von den Betroffenen in den einschlägigen P2P-Netzwerken begangen worden sein.

Rasch: Abmahnung des Albums „Hallo Welt“ (Max Herre)

Max Herre ist derzeit äußerst angesagt. Nicht nur sein aktuelles Album „Hallo Welt“ verkauft sich prächtig, auch in den Filesharing-Tauschbörsen steht das Werk hoch im Kurs. Hiergegen vorzugehen hat die Universal Music GmbH die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte beauftragt.

Rasch: Abmahnung des Herbert Grönemeyer-Albums „Schiffsverkehr“

Herbert Grönemeyer ist wohl einer der bedeutendsten deutschsprachigen Sänger überhaupt. „Schiffsverkehr“, das 2011 erschien, ist das bereits dreizehnte Album des Sängers, Schauspielers und Produzenten. Das Album stürmte in Deutschland, Österreich und der Schweiz unmittelbar auf Platz Eins der Album-Charts und verweilte dort eine geraume Zeit. Auch die zuvor veröffentlichte Single „Schiffsverkehr“ schaffte in Deutschland den Sprung in die Top Ten der Single-Charts.

Rasch: Filesharing des Albums „Believe“ (Justin Bieber) gerügt

Justin Bieber spaltet, seitdem er auf dem Internet-Videoportal Youtube Berühmtheit erlangt hat, die Massen. Die einen lieben den jungen Kanadier, die anderen dem jungen Gesangstalent eher ablehnend gegenüber.Doch auch sein neuestes Album „Believe“ hat an den Erfolg seiner ersten beiden Alben angeknüpft. Aus diesem sind bereits die Songs „As long as you love me“ sowie „Boyfriend“ ausgekoppelt worden.

Rasch: Filesharing am Mando Diao Album „Give Me Fire“ gerügt

Das 2009 erschienene Erfolgsalbum „Give Me Fire“ der Rock-Band Mando Diao ist das bislang erfolgreichste Album der Schweden. Es erreichte sowohl in Deutschland, Österreich als auch der Schweiz Platz Eins der Album Charts. Auch die aus dem Album ausgekoppelten Singles „Dance With Somebody“, „Gloria“ und „Mean Street“ erreichten gute Platzierungen in den Single-Charts und sind noch immer häufig in diversen Radiosendungen zu hören.

Rasch: „Cardiology“ der Pop-Punk-Band Good Charlotte abgemahnt

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt das Plattenlabel EMI Music Germany GmbH & Co. KG schon lange in der Wahrung deren Urheberrechte. In den derzeitigen Fällen verfolgt die Kanzlei im Mandat der Firma Verstöße an dem Album „Cardiology“ der amerikanischen Pop-Punk-Band Good Charlotte.

Rasch: Sunrise Avenue Album „Out of Style“ abgemahnt

Das Jahr 2011 war für die finnische Rock-Band Sunrise Avenue ein ziemlich erfolgreiches. Bereits im Januar wurde mit „Hollywood Hills“ die erste Single aus dem im März erschienenen dritten Studioalbum „Out of Style“ veröffentlicht. Diese erreichte, genau wie das Album, Platin-Status. Außerdem wurde die Band mit dem Sold-Out-Award für die „Out of Style-Tour“ ausgezeichnet.